Handelsblatt: Bundesfinanzhof lockert deutsches Bankgeheimnis
BFH senkt Schwelle für Mitteilung ans Finanzamt
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat das Bankgeheimnis gelockert. Banken dürfen den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt.
Lesen Sie dazu den Artikel des Handelsblatt.





