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Steuerinfo - Juli 2008

Deutsche Bundesregierung plant Verschärfung des Steuerstrafrechts

In Ihrem erbarmungslosen Kampf gegen die Steuerhinterziehung zückt die Deutsche Bundesregierung nun ein weiteres scharfes Schwert, mit welchem sie den potenziellen Steuerhinterziehern zu Leibe rücken will und diesen mit weiteren Ungemach bedroht.

Unterschied man bisher die Verjährungsfristen nach dem Steuerrecht und dem allgemeinen Strafrecht, so war auffällig, dass Steuernachforderungen erst nach zehn Jahren verjährten, wo gegen die strafrechtliche Komponente bereits nach fünf Jahren verjährt war.

Somit konnte ein Steuerbürger, der vor acht Jahren eine Steuerhinterziehung begangen hatte, strafrechtlich hierfür nicht mehr belangt werden, obwohl die Steuerschulden nebst Hinterziehungszinsen noch zu entrichten waren.

Hier setzt nun die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 an. Auch strafrechtlich soll Steuerhinterziehung erst nach 10 Jahren verjähren.

Diese Neuregelung soll planungsgemäß ab dem 19.12.2008 in Kraft treten. Die Regelung betrifft alle Steuerstraftaten, die bis dahin noch nicht verjährt sind, insofern tritt also keine Rückwirkung in Kraft.

Ob die damit verbundene Kriminalisierung von Steuerstraftätern den gewünschten Erfolg verspricht, erscheint mehr als zweifelhaft.

Unbeschadet der gesetzlichen Neuregelung gilt jedoch auch weiterhin, dass bei Abgabe einer materiell und formell richtigen Selbstanzeige Steuerstraffreiheit eintritt und somit der Steuerbürger nicht wegen einer Straftat verfolgt werden kann. Dabei ist jedoch auf die Problematiken der Selbstanzeigen in formeller Hinsicht hinzuweisen, hier empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerstrafrechtler beizuziehen.


Verfasser: Nicolas Hofmann
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Landwirtschaftliche Buchstelle
PENKE HEINZE & PARTNER Sonthofen/Oberstdorf

  Kanzlei Penke, Heinze und Partner