Steuerinfo - Dezember 2009
Riester-Rente: Auch Österreich-Rentner dürfen ihre Zulagen behalten
Gute Nachrichten für alle Ruheständler, die ihren Lebensabend im schönen Österreich verbringen und dadurch in der Vergangenheit große Probleme mit ihren Riesterförderung hatten.
Bisher war nämlich der deutsche Gesetzgeber der Meinung, dass bei Wegzug in das Ausland die entsprechenden staatlichen Zulagen von Riester-Verträgen zurückzuzahlen sind.
Vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europas hat nun der Europäische Gerichtshof diesem Unsinn ein Ende bereitet.
Arbeitnehmer,die während ihrer Beschäftigung in Deutschland entsprechende Verträge abgeschlossen und entsprechende staatliche Zulagen auf ihre zusätzliche Altersvorsorge erhalten haben, dürfen auch beim Wegzug in das europäische Ausland diese Zulagen behalten.
Wer also in diesem Fall einen Rückzahlungsbescheid bekommt, sollte unter Hinweis auf das Urteil des EuGH Rechtsmittel dagegen einlegen.
Schließlich muss man an Weihnachten entsprechende Geschenke nicht zurückzahlen. In diesem Sinne wünscht Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr Ihr
Nicolas Hofmann
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Landwirtschaftliche Buchstelle




