Steuerinfo Januar 2010
Anlage KAP 2009: Alles neu - alles klar?
Anlage KAP 2009: Alles neu - alles klar?
Nun gilt Sie also erstmalig bei Erstellung der Einkommensteuererklärung: Die Abgeltungssteuer, vielgeliebtes Kind der Verwaltung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bei den Banken und gefährliche Fußangel in der Beraterschaft.
Alles ganz einfach: Sie lassen von der Bank die Abgeltungssteuer einbehalten und brauchen sonst nichts mehr unternehmen! Falsch gedacht, denn wenn auch nur einer der folgenden Faktoren zutrifft, müssen Sie allen Ihre Kapitaleinkünften wieder in der Anlage KAP erklären:
• Sie sind kirchensteuerpflichtig, aber die Bank hat die Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer nicht einbehalten.
• Kapitaleinkünfte wurden nicht abgegolten, weil sie z.B. in einem Auslandsdepot lagen.
Darüber hinaus sollten Sie freiwillig Ihre Kapitaleinkünfte erklären, wenn einer der folgenden Faktoren zutrifft:
• Sie haben den erteilten Freistellungsauftrag bei der betreffenden Bank nicht ausgeschöpft.
• Die Bescheinigung der Bank ist falsch, weil zwar Kursgewinne abgegolten wurden, aber Transaktionskosten vergessen wurden.
• Die Bescheinigung der Bank ist falsch, weil Sie die Anschaffungskosten von Wertpapieren nicht kannte und somit eine Ersatzbemessungsgrundlage bescheinigt wurde.
• Verluste wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
Sie vermuten, dass die 25% Abgeltungssteuer für Ihre Verhältnisse zu hoch sind?
Dann können Sie im neuen Formular die Günstigerprüfung durch das Finanzamt beantragen. Doch Vorsicht! Gehen Sie davon aus, dass das Finanzamt bei diesem Antrag mit allergrößter Wahrscheinlichkeit anschließend einen Kontenabruf bei Ihren Banken startet, es will nämlich sicher sein, dass Sie auch alle Erträge zutreffend angegeben haben. Übrigens müssen bei Verheirateten jeder Ehegatte eine eigene Anlage KAP abgeben, also teilen Sie Gemeinschaftskonten entsprechend auf. Ich gehe davon aus, dass weiterhin ca. 90% der Kapitaleinkünfte erst in der Steuererklärung zu einer richtigen Besteuerung führen. Ansonsten wird der Steuerabzug zu hoch sein, oder der Steuerpflichtige wird (meist unabsichtlich) Steuern nicht entrichten. Von einer Vereinfachung kann also nicht die Rede sein!
Nicolas Hofmann
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Landwirtschaftliche Buchstelle




