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Steuerinfo - Mai 2010

Europäischer Gerichtshof erklärt unterschiedliche Freibeträge in der Erb- und Schenkungssteuer für EU-rechtswidrig!

Ein Meilenstein in der Rechtsprechung zu Erbschaft- und Schenkungssteuer bei Erwerben jenseits der Grenze ist geschafft! Wieder einmal war es der Europäische Gerichtshof, der den grenzüberschreitenden unterschiedlichen Freibetragsregelungen den Garaus machte.
Doch worum ging es? Mutter und Tochter, beide deutsche Staatsangehörige, lebten im EU-Ausland. Als die Mutter ihrer Tochter ein in Deutschland belegenes Grundstück schenkte, stellt das deutsche Finanzamt eine Schenkungsteuer fest, da es nur den Freibetrag von 1.100 Euro anwendete und nicht den sechsstelligen Freibetrag zwischen Mutter und Tochter, wie es der Fall gewesen wäre, hätte eine der beiden ihren Wohnsitz im Inland gehabt.
Dagegen wehrte sich die Tochter und zog vor das Finanzgericht Düsseldorf, das wiederum diese Problematik dem EuGH zur Entscheidung vorlegte. Und die Richter kippten ohne viel Federlesen die deutsche Regelung! Speziell im Schenkungsfall sei im Sinne der Kapitalverkehrsfreiheit keine Begründung für eine Benachteiligung nur aufgrund des Wohnsitzes ersichtlich.
Dadurch wird es jetzt wohl zu einer Gesetzesänderung kommen, die bei der Gestaltung von Erb- und Schenkungsfällen über die Grenze hinweg zu einer Entlastung führen wird. Damit muss man sich zukünftig im Sinne einer Erbschaftsteueroptimierung vielleicht nicht mehr "von seinem letzten Hemd" in Deutschland trennen.
Aufatmen können auch alle jene, die aufgrund ähnlich gelagerter Fälle Einspruch gegen ihre Bescheide eingelegt hatten - dies hatten wir hier an gleicher Stelle in der Steuerinfo April 2009 empfohlen!

Verfasser:
Nicolas Hofmann
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Landwirtschaftliche Buchstelle
Reichenbach 4, D-87561 Oberstdorf, www.nicolas-hofmann.de