Das österreichische Bankgeheimnis ist im § 38 des Bankwesengesetzes verankert und durch eine Verfassungsbestimmung stärker als sonstige Bundesgesetze vor Änderungen geschützt.
Die Verfassungsbestimmung bedeutet, dass diese Rechtsbasis nur durch eine Mehrheit von zwei Drittel im österreichischen Nationalrat abgeändert werden kann (die Hälfte der Abgeordneten muss dabei mindestens anwesend sein). Das österreichische Bankgeheimnis genießt dadurch einen verfassungsähnlichen Rang.
Das österreichische Bankwesengesetz regelt in § 93 die Einlagensicherung. Sämtliche Kreditinstitute sind verpflichtet, Mitglied in der Sicherungseinrichtung ihres jeweiligen Fachverbandes zu sein. Die Raiffeisenbank Reutte gehört der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung reg.Gen.m.b.H. an. Vermögenswerte in den Kundendepots (wie beispielsweise Anleihen, Aktien, Fonds) stehen im Falle eines Bankkonkurses direkt dem Kunden zu. Raiffeisen steht somit als Synonym für Sicherheit und Solidität.
Unser Haus ist als eine der größten Raiffeisenbanken Österreichs – gemessen an anvertrauten Kundengeldern – natürlich besonders um die Einlagensicherung bemüht. Wir verfügen über eine Eigenkapitalquote, die das gesetzliche Erfordernis um das 3-fache übersteigt.